{"id":66158,"date":"2023-05-26T15:47:27","date_gmt":"2023-05-26T13:47:27","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.loesi.de\/?page_id=66158"},"modified":"2023-10-26T15:08:58","modified_gmt":"2023-10-26T13:08:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/loesi.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p><!-- divi:heading --><\/p>\n<div class=%22ce_text first block%22>\n<h1><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma L\u00f6Si Getriebe-Steuerungen-Hydraulik GmbH<\/strong><\/h1>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h3><strong>1 Allgemeines<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbest\u00e4tigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform und erg\u00e4nzend die nach-folgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, es sei denn, L\u00f6Si hat ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p>(2) Angebote von L\u00f6Si sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbest\u00e4tigung von L\u00f6Si in Textform zustande.<\/p>\n<p>(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, L\u00f6Si richtige und vollst\u00e4ndige Vorgabedaten mitzuteilen und die Auftragsbest\u00e4tigung auf korrekte Wiedergabe der mitgeteilten Daten zu kontrollieren.<\/p>\n<p>(5) Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (zum Beispiel in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder Etiketten) beruhen auf den allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen von L\u00f6Si und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl die Produktangaben als auch ausdr\u00fccklich vereinbarte Leistungsmerkmale\/Einsatzzwecke entbinden den Besteller nicht davon, die technische und rechtliche Eignung f\u00fcr den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu testen bzw. zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere auch hinsichtlich der Schutzrechtslage.<\/p>\n<p>(6) Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzm\u00f6glichkeiten der Produkte von L\u00f6Si beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdr\u00fccklich schriftlich als solche bezeichnet.<\/p>\n<p>(7) Eine Projektierungsunterst\u00fctzung von L\u00f6Si erfolgt stets nur im Rahmen des vom Besteller vorgegebenen Gesamtsystems. F\u00fcr dieses \u00fcbernimmt L\u00f6Si keine Verantwortung, auch wenn L\u00f6Si Waren mit integrierter funktionaler Sicherheit anbietet und liefert.<\/p>\n<p>(8) \u00c4nderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich an Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art &#8211; auch in elektronischer Form &#8211; Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von L\u00f6Si.<\/p>\n<p>(10) Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen bis zur Geltung neuer Verkaufs- und Lieferbedingungen von L\u00f6Si.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>2 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche im Angebot genannten Preise sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Sollte L\u00f6Si von deren Zulieferern eine kurzfristig angek\u00fcndigte Preiserh\u00f6hung erhalten, die Auswirkungen auf die bestehenden Bestellungen hat, wird L\u00f6Si dies dem Besteller unverz\u00fcglich mitteilen und diesen \u00fcber die konkrete Erh\u00f6hung informieren. L\u00f6Si ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, die Preise gegen\u00fcber dem Besteller angemessen, entsprechend der Erh\u00f6hung anzupassen. Der Besteller hat das Recht, die Auftr\u00e4ge, welche von der Preiserh\u00f6hung betroffen sind und deren Umsetzung noch nicht begonnen hat, zu stornieren.<\/p>\n<p>(3) S\u00e4mtliche im Angebot enthaltenen Preise f\u00fcr Energiekosten sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Im Falle von Energiepreissteigerungen von mindestens 10 %, die ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten, ist L\u00f6Si berechtigt, eine Anpassung der Energiekosten im gleichen Umfang zu verlangen und die Preissteigerung gegen\u00fcber dem Besteller geltend zu machen. Gleiches gilt f\u00fcr den umgekehrten Fall, dass Energiepreissenkungen von mindestens 10% ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten. Die Partei, welche die Erh\u00f6hung\/Senkung geltend macht, ist zum Nachweis der behaupteten Erh\u00f6hung\/Senkung verpflichtet.<\/p>\n<p>(4) Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<p>(5) Erhalten wir nach Versenden unserer Auftragsbest\u00e4tigung Kenntnis von einer in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers eintretenden wesentlichen Verschlechterung, so werden unsere Forderungen sofort f\u00e4llig. Au\u00dferdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen, auch abweichend von der Auftragsbest\u00e4tigung, nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, der Besteller leistet Sicherheit. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, auch wenn deren Nichteinhaltung andere Auftr\u00e4ge aus der gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehung betrifft.<\/p>\n<p>(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche von L\u00f6Si unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>3 Lieferzeit<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die Lieferung und Leistung erfolgt innerhalb der ggf. in Textform best\u00e4tigten Kalenderwoche, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten. Der Besteller hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Leistung einer Anzahlung, rechtzeitig zu erf\u00fcllen. Ist dies nicht der Fall, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit L\u00f6Si die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt L\u00f6Si vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich weiter angemessen bei von L\u00f6Si nicht zu vertretendem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob bei L\u00f6Si oder bei ihren Zulieferanten eingetreten, z. B. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Einfuhr- und Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen, beh\u00f6rdliche Genehmigungsverfahren und andere unverschuldete Verz\u00f6gerungen in der Fertigstellung von Lieferteilen, Betriebsst\u00f6rungen, Ausschuss werden, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile und Rohstoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der bestellten Ware von ma\u00dfgeblichem Einfluss sind. Derartige Hindernisse sind von L\u00f6Si auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. L\u00f6Si wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich anzeigen.<\/p>\n<p>(3) Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen Lieferverz\u00f6gerungen nur zur\u00fccktreten, soweit diese durch L\u00f6Si zu vertreten ist.<\/p>\n<p>(4) Kommt L\u00f6Si in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Verz\u00f6gerungsschaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Woche der Versp\u00e4tung 0,5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge, insgesamt h\u00f6chstens jedoch 5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge f\u00fcr den Teil der Lieferung und Leistung, der wegen der Versp\u00e4tung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Weitere Anspr\u00fcche wegen Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine sonstige Mitwirkungspflicht, so ist L\u00f6Si berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. .Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 4 Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung, Lieferung frei Werk, o. \u00c4. vereinbart ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von L\u00f6Si \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/p>\n<p>(2) Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Annahme infolge von Umst\u00e4nden, die L\u00f6Si nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 5 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n<p>(1) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller, L\u00f6Si aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller zustehenden, Zahlungen vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen.<\/p>\n<p>(2) Ger\u00e4t der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist L\u00f6Si nach Mahnung berechtigt, die Ware bestandsm\u00e4\u00dfig aufzunehmen<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist L\u00f6Si zum R\u00fccktritt berechtigt. Bei R\u00fccknahme von Ware infolge R\u00fccktritt ist L\u00f6Si grunds\u00e4tzlich nur verpflichtet, eine Gutschrift in H\u00f6he des Rechnungswerts unter Abzug der nach billigem Ermessen ermittelten Wertminderung sowie der R\u00fccknahme- und Demontagekosten, mindestens jedoch \u00fcber 30 % des Rechnungswerts, zu erteilen. L\u00f6Si gew\u00e4hrt eine h\u00f6here Gutschrift, wenn der Besteller eine h\u00f6here Werthaltigkeit der wieder in Besitz genommenen Ware nachweist.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>(5) Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller L\u00f6Si unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>(6) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbertragung oder sonstige Verf\u00fcgung der gelieferten Ware ist ihm untersagt. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von L\u00f6Si gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit bis zur Tilgung aller L\u00f6Si aus den gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen bis zur H\u00f6he des Warenwerts gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an L\u00f6Si ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>(7) Die Erm\u00e4chtigung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder eine  sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse oder seiner Kreditw\u00fcrdigkeit eintritt. Auf Verlangen ist der Besteller dann verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben, sofern L\u00f6Si die Abnehmer des Bestellers nicht selbst unterrichtet, und L\u00f6Si die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>(8) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets f\u00fcr L\u00f6Si vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, L\u00f6Si nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, gem. \u00a7 950 BGB verarbeitet, so erwirbt L\u00f6Si Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si verpflichtet sich, auf Verlangen des Bestellers die L\u00f6Si zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt L\u00f6Si.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 6 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Besteller hat L\u00f6Si einen festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>(2) Bei Vorliegen von M\u00e4ngeln besitzt der Besteller einen Anspruch auf Nacherf\u00fcllung, die L\u00f6Si nach ihrer Wahl durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware oder Leistung erbringt. Zur Vornahme der Nacherf\u00fcllung hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei L\u00f6Si sofort zu benachrichtigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von L\u00f6Si Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Beanstandete Waren oder Teile sind erst auf unsere Anforderung und, soweit erforderlich, in guter Verpackung und unter Beif\u00fcgung eines Packzettels mit Angabe der Auftragsnummer frachtfrei zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>(3) Im Fall der Mangelbeseitigung ist L\u00f6Si verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Vor einer etwaigen R\u00fccksendung der Ware ist die Zustimmung von L\u00f6Si einzuholen. Der Aufwendungsersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel bei Einbau\/Anbringung der Ware gekannt hat.<\/p>\n<p>Der Aufwendungserstattungsanspruch f\u00fcr den Ein-und Ausbau der Ware wird in der Regel auf einen Betrag von 10% des Warenwertes begrenzt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Aufwendungsbetrag im Einzelfall wesentlich h\u00f6her lag.<\/p>\n<p>(4) Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung (\u00a7 440 BGB) steht dem Besteller das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(5) M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung nach Gefahr\u00fcbergang, insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte trotz Vorliegens einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Montageanleitung, nat\u00fcrliche Abnutzung (Verschlei\u00df), fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, Nichtbeachten der Betriebshinweise, ungeeignete Einsatzbedingungen, insbesondere bei ung\u00fcnstigen chemischen, physikalischen, elektromagnetischen, elektrochemischen oder elektrischen Einfl\u00fcssen, Witterungs- oder Natureinfl\u00fcssen oder zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen.<\/p>\n<p>(6) M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>(7) Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 7 Haftung f\u00fcr Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(3) Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) F\u00fcr die Verj\u00e4hrung f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die nicht der Verj\u00e4hrung wegen eines Mangels der Ware unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Sch\u00e4digers. Dies gilt nicht, f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df vorgenanntem Absatz (1) und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 8 Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/h3>\n<p>Die in der Auftragsbest\u00e4tigung enthaltene Lieferung und\/oder Leistung kann z. B. aufgrund ihrer Art oder des Verwendungszwecks oder des Endverbleibs den Vorschriften zur Exportkontrolle nach deutschem, europ\u00e4ischem oder US-amerikanischem Recht unterliegen. Jeder Auftrag gilt daher unter dem Vorbehalt, dass kein Liefer-\/Leistungsverbot nach diesen Vorschriften besteht bzw. erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Erlaubnisse, die L\u00f6Si zur Vertragserf\u00fcllung ben\u00f6tigt, erteilt werden.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 9 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von L\u00f6Si in Kaiserslautern Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p>(2) Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>(3) Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=%22https:\/\/loesi.de\/files\/inhalte\/sonstige\/AGBLoesi.pdf%22>Download als PDF<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div class=%22ce_text last block%22>\n<h2><strong>Servicebedingungen<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Serviceleistungen, die wir au\u00dferhalb unserer Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen an den von uns gelieferten Ger\u00e4ten und Teilen erbringen, gelten nachfolgende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>1 Kosten<\/strong><\/h3>\n<p>Die Kosten unserer Serviceeins\u00e4tze tr\u00e4gt in jedem Falle der Auftraggeber ohne R\u00fccksicht darauf, ob er die Kosten seinerseits einem Dritten weiterberechnen kann. Rechnungsstellung an Dritte, die nicht unsere Auftraggeber sind, wird nicht akzeptiert.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>2 Kostenberechnung<\/strong><\/h3>\n<p>2.1 Die Kostenberechnung erfolgt gem\u00e4\u00df der aktuell g\u00fcltigen Servicepreisliste.<\/p>\n<p>2.2 Die in der Servicepreisliste genannten Verrechnungss\u00e4tze enthalten keine Mehrwertsteuer, die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu.<\/p>\n<p>2.3 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung f\u00fcr Serviceleistungen ist, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>3 Inhalt der Serviceleistungen<\/strong><\/h3>\n<p>3.1 Serviceleistungen werden von uns nur auf Anforderung des Auftraggebers erbracht. Ihre Ausf\u00fchrung erfolgt nach Vereinbarung.<\/p>\n<p>3.2 Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich innerhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten erbracht. Auf Wunsch des Auftraggebers f\u00fchren wir Serviceleistungen au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, jedoch gegen Berechnung von Zusatzkosten aus.<\/p>\n<p>3.3 Serviceleistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers, im \u00dcbrigen je nach sachlicher Notwendigkeit, beim Auftraggeber &#8211; am Standort des Serviceobjekts &#8211; oder in unserem Haus durchgef\u00fchrt. Sind die erforderlichen Arbeiten in unserem Werk durchzuf\u00fchren, \u00fcbersendet der Auftraggeber die defekten Ger\u00e4te oder Ger\u00e4teteile an uns. Die Kosten der Hin- und R\u00fccksendung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.4 Unsere Servicetechniker sind angewiesen, Ihre Leistungen anl\u00e4sslich eines Serviceeinsatzes auf die gemeldete St\u00f6rung oder das Objekt, das Gegenstand der angeforderten Serviceleistung ist, zu beschr\u00e4nken. Unser Servicepersonal ist deshalb weder verpflichtet noch berechtigt, ohne die Zustimmung unserer Serviceleitung auf Wunsch des Auftraggebers Servicearbeiten an anderen Objekten auszuf\u00fchren. Ausgenommen sind Notf\u00e4lle, deren Behebung keinen Aufschub duldet.<\/p>\n<p>3.5 Soweit erforderlich, \u00fcberl\u00e4sst unser Servicepersonal nach Beendigung der Serviceleistung dem Auftraggeber die notwendigen Bedienungsanleitungen oder sonstigen technischen Informationen hinsichtlich des betreffenden Objekts oder der ausgef\u00fchrten Serviceleistungen. Die \u00dcberlassung kann auch durch einen Verweis auf die digitale Abrufbarkeit der Informationen erfolgen.<\/p>\n<p>3.6 Unser Servicepersonal ist nicht befugt, verpflichtende rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rungen im Namen von L\u00f6Si abzugeben. Verpflichtende Vereinbarungen k\u00f6nnen nur mit unserer Serviceleitung getroffen werden.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>4 Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong><\/h3>\n<p>4.1 Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Serviceleistung an Ort und Stelle nach Eintreffen unseres Servicepersonal alsbald begonnen und ohne Verzug zu Ende gef\u00fchrt werden kann. Die Zug\u00e4nglichkeit der Anlagen, an denen die Serviceleistungen vorzunehmen sind, muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Die Arbeitsbedingungen m\u00fcssen so sein, dass unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur Unfallverh\u00fctung gearbeitet werden kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Servicepersonal die notwendigen Zugangsberechtigungen erh\u00e4lt. Eventuell notwendige Schutzbekleidung wird vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt. Ist dies nicht m\u00f6glich, teilt der Auftraggeber L\u00f6Si rechtzeitig vorher die notwendige Schutzbekleidung mit. Die erforderlichen Anschaffungskosten und Zusatzauf-wendungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.2 Der Auftraggeber h\u00e4lt alle zur Durchf\u00fchrung der Serviceleistung n\u00f6tigen technischen Einrichtungen funktionsf\u00e4hig bereit und stellt diese dem Servicepersonal zur Verf\u00fcgung. Der Auftraggeber stellt alle f\u00fcr den Betrieb der Anlagen, an denen die Serviceleistungen ausgef\u00fchrt werden, notwendigen Hilfs- und Betriebsstoffe zur Verf\u00fcgung. Sofern dies zur Erbringung der Serviceleistung notwendig ist, stellt der Auftraggeber sicher, dass Anlagen f\u00fcr die Dauer der Erbringung der Serviceleistung au\u00dfer Betrieb genommen werden. Ein Erstattungsanspruch gegen\u00fcber L\u00f6Si besteht hieraus nicht.<\/p>\n<p>4.3 Der Auftraggeber stellt das f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bedienung der technischen Anlagen notwendige Fachpersonal zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>4.4 Erforderlichenfalls ist Dolmetscher zu stellen.<\/p>\n<p>4.5 Alle hier genannten Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber kostenlos zu erbringen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden Handlungen an seiner Stelle auf seine Kosten vorzunehmen.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>5 Unterbrechung der Serviceleistungen<\/strong><\/h3>\n<p>5.1 Die Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich ohne Unterbrechung in einem Zuge durchgef\u00fchrt. Ist dies aus Gr\u00fcnden, die nicht von uns oder unserem Servicepersonal zu vertreten sind, nicht m\u00f6glich, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzlich Hin- und R\u00fcckfahrten des Servicepersonals, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn Ersatzteile beschafft werden m\u00fcssen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Durchf\u00fchrung der Servicearbeiten ergeben und diese nicht sofort zur Verf\u00fcgung stehen. In allen diesen F\u00e4llen werden wir uns bem\u00fchen, die Serviceleistung so bald wie m\u00f6glich, jedoch gegen Erstattung der Mehrkosten zu Ende zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>5.2 Wir sind berechtigt, eine laufende Serviceleistung kurzfristig zu unterbrechen, wenn das eingesetzte Servicepersonal dringend anderweitig (z.B. wegen akuter, sofort zu behebender Betriebsst\u00f6rungen bei einem anderen Kunden) gebraucht wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir unter Ausschluss von Ersatzanspr\u00fcchen des Auftraggebers wegen der Unterbrechung. Die Unterbrechung wird auf das erforderliche Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>6 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/h3>\n<p>6.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die ausgef\u00fchrten Serviceleistungen betr\u00e4gt 12 Monate. Etwaige M\u00e4ngel unserer Serviceleistungen sind uns unverz\u00fcglich nach Ihrer Entdeckung mitzuteilen. Es gelten etwaige M\u00e4ngelobliegenheiten des \u00a7377 HGB analog. F\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den, die infolge versp\u00e4teter Mitteilung eines Mangels an unserer Leistung entstehen, haften wir nicht.<\/p>\n<p>6.2 Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir Gew\u00e4hr durch Nachbesserung der fehlerhaften Serviceleistung. Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei gescheiterter Nachbesserung zu. Die Nachbesserung ist insbesondere gescheitert, wenn sie unm\u00f6glich ist, von uns verweigert wird, nicht binnen angemessener Frist durchgef\u00fchrt wird oder wenn eine angemessene Zahl von Nachbesserungsversuchen nicht zum Erfolg f\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.3 Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>7 Beendigung<\/strong><\/h3>\n<p>7.1 Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftraggeber sich von deren ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>7.2 Das Servicepersonal hat die Serviceanweisung mit den eingetragenen Hinreise- und Arbeitsstunden dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die Durchf\u00fchrung der Serviceleistung entsprechend dem erteilten Serviceauftrag an. Die Zeit f\u00fcr die R\u00fcckreise wird nach dem Eintreffen des Servicetechnikers von unserer Serviceleitung eingetragen. Mit der Unterzeichnung der Serviceanweisung, sp\u00e4testens jedoch mit der Wiederinbetriebnahme und Nutzung des Serviceobjekts, ist die Abnahme der Leistung verbunden.<\/p>\n<p>7.3 Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt sie nach Ablauf von 10 Tagen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung durch unsere Serviceleitung durch \u00dcbersendung einer Kopie der Serviceanweisung mit den eingetragenen Arbeite- und Reisezeiten als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche unter Angabe von Gr\u00fcnden widerspricht. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall, dass bei der Abreise des Servicetechnikers kein unterschriftberechtigtes<\/p>\n<p>Personal anwesend ist und die erfolgte Serviceleistung deshalb nicht sofort durch Unterschrift best\u00e4tigt werden kann.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>8 Schlussbestimmungen<\/strong><\/h3>\n<p>8.1 Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>8.2 Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>L\u00f6Si GmbH, Merkurstr. 52, 67663 Kaiserslautern, Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=%22https:\/\/loesi.de\/files\/inhalte\/sonstige\/ServicebedingungenLoesi.pdf%22>Servicebedingungen Download als PDF <\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><!-- \/divi:paragraph --><\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p><!-- divi:heading --><\/p>\n<div class=%22ce_text first block%22>\n<h1><strong>Allgemeine Verkaufs- und Liefer-bedingungen der Firma L\u00f6Si Getriebe-Steuerungen-Hydraulik GmbH<\/strong><\/h1>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h2><strong>1 Allgemeines<\/strong><\/h2>\n<p>(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbest\u00e4tigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform und erg\u00e4nzend die nach-folgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, es sei denn, L\u00f6Si hat ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p>(2) Angebote von L\u00f6Si sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbest\u00e4tigung von L\u00f6Si in Textform zustande.<\/p>\n<p>(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, L\u00f6Si richtige und vollst\u00e4ndige Vorgabedaten mitzuteilen und die Auftragsbest\u00e4tigung auf korrekte Wiedergabe der mitgeteilten Daten zu kontrollieren.<\/p>\n<p>(5) Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (zum Beispiel in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder Etiketten) beruhen auf den allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen von L\u00f6Si und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl die Produktangaben als auch ausdr\u00fccklich vereinbarte Leistungsmerkmale\/Einsatzzwecke entbinden den Besteller nicht davon, die technische und rechtliche Eignung f\u00fcr den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu testen bzw. zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere auch hinsichtlich der Schutzrechtslage.<\/p>\n<p>(6) Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzm\u00f6glichkeiten der Produkte von L\u00f6Si beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdr\u00fccklich schriftlich als solche bezeichnet.<\/p>\n<p>(7) Eine Projektierungsunterst\u00fctzung von L\u00f6Si erfolgt stets nur im Rahmen des vom Besteller vorgegebenen Gesamtsystems. F\u00fcr dieses \u00fcbernimmt L\u00f6Si keine Verantwortung, auch wenn L\u00f6Si Waren mit integrierter funktionaler Sicherheit anbietet und liefert.<\/p>\n<p>(8) \u00c4nderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich an Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art &#8211; auch in elektronischer Form &#8211; Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von L\u00f6Si.<\/p>\n<p>(10) Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen bis zur Geltung neuer Verkaufs- und Lieferbedingungen von L\u00f6Si.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>2 Preise und Zahlungs-bedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche im Angebot genannten Preise sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Sollte L\u00f6Si von deren Zulieferern eine kurzfristig angek\u00fcndigte Preiserh\u00f6hung erhalten, die Auswirkungen auf die bestehenden Bestellungen hat, wird L\u00f6Si dies dem Besteller unverz\u00fcglich mitteilen und diesen \u00fcber die konkrete Erh\u00f6hung informieren. L\u00f6Si ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, die Preise gegen\u00fcber dem Besteller angemessen, entsprechend der Erh\u00f6hung anzupassen. Der Besteller hat das Recht, die Auftr\u00e4ge, welche von der Preiserh\u00f6hung betroffen sind und deren Umsetzung noch nicht begonnen hat, zu stornieren.<\/p>\n<p>(3) S\u00e4mtliche im Angebot enthaltenen Preise f\u00fcr Energiekosten sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Im Falle von Energiepreissteigerungen von mindestens 10 %, die ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten, ist L\u00f6Si berechtigt, eine Anpassung der Energiekosten im gleichen Umfang zu verlangen und die Preissteigerung gegen\u00fcber dem Besteller geltend zu machen. Gleiches gilt f\u00fcr den umgekehrten Fall, dass Energiepreissenkungen von mindestens 10% ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten. Die Partei, welche die Erh\u00f6hung\/Senkung geltend macht, ist zum Nachweis der behaupteten Erh\u00f6hung\/Senkung verpflichtet.<\/p>\n<p>(4) Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<p>(5) Erhalten wir nach Versenden unserer Auftragsbest\u00e4tigung Kenntnis von einer in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers eintretenden wesentlichen Verschlechterung, so werden unsere Forderungen sofort f\u00e4llig. Au\u00dferdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen, auch abweichend von der Auftragsbest\u00e4tigung, nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, der Besteller leistet Sicherheit. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, auch wenn deren Nichteinhaltung andere Auftr\u00e4ge aus der gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehung betrifft.<\/p>\n<p>(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche von L\u00f6Si unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>3 Lieferzeit<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die Lieferung und Leistung erfolgt innerhalb der ggf. in Textform best\u00e4tigten Kalenderwoche, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten. Der Besteller hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Leistung einer Anzahlung, rechtzeitig zu erf\u00fcllen. Ist dies nicht der Fall, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit L\u00f6Si die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt L\u00f6Si vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich weiter angemessen bei von L\u00f6Si nicht zu vertretendem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob bei L\u00f6Si oder bei ihren Zulieferanten eingetreten, z. B. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Einfuhr- und Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen, beh\u00f6rdliche Genehmigungsverfahren und andere unverschuldete Verz\u00f6gerungen in der Fertigstellung von Lieferteilen, Betriebsst\u00f6rungen, Ausschuss werden, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile und Rohstoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der bestellten Ware von ma\u00dfgeblichem Einfluss sind. Derartige Hindernisse sind von L\u00f6Si auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. L\u00f6Si wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich anzeigen.<\/p>\n<p>(3) Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen Lieferverz\u00f6gerungen nur zur\u00fccktreten, soweit diese durch L\u00f6Si zu vertreten ist.<\/p>\n<p>(4) Kommt L\u00f6Si in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Verz\u00f6gerungsschaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Woche der Versp\u00e4tung 0,5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge, insgesamt h\u00f6chstens jedoch 5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge f\u00fcr den Teil der Lieferung und Leistung, der wegen der Versp\u00e4tung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Weitere Anspr\u00fcche wegen Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine sonstige Mitwirkungspflicht, so ist L\u00f6Si berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. .Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 4 Gefahren-\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung, Lieferung frei Werk, o. \u00c4. vereinbart ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von L\u00f6Si \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/p>\n<p>(2) Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Annahme infolge von Umst\u00e4nden, die L\u00f6Si nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 5 Eigentums-vorbehalt<\/strong><\/h3>\n<p>(1) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller, L\u00f6Si aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller zustehenden, Zahlungen vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen.<\/p>\n<p>(2) Ger\u00e4t der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist L\u00f6Si nach Mahnung berechtigt, die Ware bestandsm\u00e4\u00dfig aufzunehmen<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist L\u00f6Si zum R\u00fccktritt berechtigt. Bei R\u00fccknahme von Ware infolge R\u00fccktritt ist L\u00f6Si grunds\u00e4tzlich nur verpflichtet, eine Gutschrift in H\u00f6he des Rechnungswerts unter Abzug der nach billigem Ermessen ermittelten Wertminderung sowie der R\u00fccknahme- und Demontagekosten, mindestens jedoch \u00fcber 30 % des Rechnungswerts, zu erteilen. L\u00f6Si gew\u00e4hrt eine h\u00f6here Gutschrift, wenn der Besteller eine h\u00f6here Werthaltigkeit der wieder in Besitz genommenen Ware nachweist.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>(5) Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller L\u00f6Si unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>(6) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbertragung oder sonstige Verf\u00fcgung der gelieferten Ware ist ihm untersagt. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von L\u00f6Si gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit bis zur Tilgung aller L\u00f6Si aus den gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen bis zur H\u00f6he des Warenwerts gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an L\u00f6Si ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>(7) Die Erm\u00e4chtigung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder eine  sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse oder seiner Kreditw\u00fcrdigkeit eintritt. Auf Verlangen ist der Besteller dann verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben, sofern L\u00f6Si die Abnehmer des Bestellers nicht selbst unterrichtet, und L\u00f6Si die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>(8) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets f\u00fcr L\u00f6Si vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, L\u00f6Si nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, gem. \u00a7 950 BGB verarbeitet, so erwirbt L\u00f6Si Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si verpflichtet sich, auf Verlangen des Bestellers die L\u00f6Si zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt L\u00f6Si.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 6 M\u00e4ngel-anspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Besteller hat L\u00f6Si einen festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>(2) Bei Vorliegen von M\u00e4ngeln besitzt der Besteller einen Anspruch auf Nacherf\u00fcllung, die L\u00f6Si nach ihrer Wahl durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware oder Leistung erbringt. Zur Vornahme der Nacherf\u00fcllung hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei L\u00f6Si sofort zu benachrichtigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von L\u00f6Si Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Beanstandete Waren oder Teile sind erst auf unsere Anforderung und, soweit erforderlich, in guter Verpackung und unter Beif\u00fcgung eines Packzettels mit Angabe der Auftragsnummer frachtfrei zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>(3) Im Fall der Mangelbeseitigung ist L\u00f6Si verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Vor einer etwaigen R\u00fccksendung der Ware ist die Zustimmung von L\u00f6Si einzuholen. Der Aufwendungsersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel bei Einbau\/Anbringung der Ware gekannt hat.<\/p>\n<p>Der Aufwendungserstattungsanspruch f\u00fcr den Ein-und Ausbau der Ware wird in der Regel auf einen Betrag von 10% des Warenwertes begrenzt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Aufwendungsbetrag im Einzelfall wesentlich h\u00f6her lag.<\/p>\n<p>(4) Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung (\u00a7 440 BGB) steht dem Besteller das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(5) M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung nach Gefahr\u00fcbergang, insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte trotz Vorliegens einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Montageanleitung, nat\u00fcrliche Abnutzung (Verschlei\u00df), fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, Nichtbeachten der Betriebshinweise, ungeeignete Einsatzbedingungen, insbesondere bei ung\u00fcnstigen chemischen, physikalischen, elektromagnetischen, elektrochemischen oder elektrischen Einfl\u00fcssen, Witterungs- oder Natureinfl\u00fcssen oder zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen.<\/p>\n<p>(6) M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>(7) Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 7 Haftung f\u00fcr Schadens- und Aufwendungs-ersatz-anspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(3) Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) F\u00fcr die Verj\u00e4hrung f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die nicht der Verj\u00e4hrung wegen eines Mangels der Ware unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Sch\u00e4digers. Dies gilt nicht, f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df vorgenanntem Absatz (1) und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 8 Ausfuhr-beschr\u00e4nkungen<\/strong><\/h3>\n<p>Die in der Auftragsbest\u00e4tigung enthaltene Lieferung und\/oder Leistung kann z. B. aufgrund ihrer Art oder des Verwendungszwecks oder des Endverbleibs den Vorschriften zur Exportkontrolle nach deutschem, europ\u00e4ischem oder US-amerikanischem Recht unterliegen. Jeder Auftrag gilt daher unter dem Vorbehalt, dass kein Liefer-\/Leistungsverbot nach diesen Vorschriften besteht bzw. erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Erlaubnisse, die L\u00f6Si zur Vertragserf\u00fcllung ben\u00f6tigt, erteilt werden.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong> 9 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von L\u00f6Si in Kaiserslautern Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p>(2) Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>(3) Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=%22https:\/\/loesi.de\/files\/inhalte\/sonstige\/AGBLoesi.pdf%22>Download als PDF<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div class=%22ce_text last block%22>\n<h2><strong>Service-bedingungen<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Serviceleistungen, die wir au\u00dferhalb unserer Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen an den von uns gelieferten Ger\u00e4ten und Teilen erbringen, gelten nachfolgende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>1 Kosten<\/strong><\/h3>\n<p>Die Kosten unserer Serviceeins\u00e4tze tr\u00e4gt in jedem Falle der Auftraggeber ohne R\u00fccksicht darauf, ob er die Kosten seinerseits einem Dritten weiterberechnen kann. Rechnungsstellung an Dritte, die nicht unsere Auftraggeber sind, wird nicht akzeptiert.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>2 Kosten-berechnung<\/strong><\/h3>\n<p>2.1 Die Kostenberechnung erfolgt gem\u00e4\u00df der aktuell g\u00fcltigen Servicepreisliste.<\/p>\n<p>2.2 Die in der Servicepreisliste genannten Verrechnungss\u00e4tze enthalten keine Mehrwertsteuer, die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu.<\/p>\n<p>2.3 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung f\u00fcr Serviceleistungen ist, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>3 Inhalt der Service-leistungen<\/strong><\/h3>\n<p>3.1 Serviceleistungen werden von uns nur auf Anforderung des Auftraggebers erbracht. Ihre Ausf\u00fchrung erfolgt nach Vereinbarung.<\/p>\n<p>3.2 Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich innerhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten erbracht. Auf Wunsch des Auftraggebers f\u00fchren wir Serviceleistungen au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, jedoch gegen Berechnung von Zusatzkosten aus.<\/p>\n<p>3.3 Serviceleistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers, im \u00dcbrigen je nach sachlicher Notwendigkeit, beim Auftraggeber &#8211; am Standort des Serviceobjekts &#8211; oder in unserem Haus durchgef\u00fchrt. Sind die erforderlichen Arbeiten in unserem Werk durchzuf\u00fchren, \u00fcbersendet der Auftraggeber die defekten Ger\u00e4te oder Ger\u00e4teteile an uns. Die Kosten der Hin- und R\u00fccksendung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.4 Unsere Servicetechniker sind angewiesen, Ihre Leistungen anl\u00e4sslich eines Serviceeinsatzes auf die gemeldete St\u00f6rung oder das Objekt, das Gegenstand der angeforderten Serviceleistung ist, zu beschr\u00e4nken. Unser Servicepersonal ist deshalb weder verpflichtet noch berechtigt, ohne die Zustimmung unserer Serviceleitung auf Wunsch des Auftraggebers Servicearbeiten an anderen Objekten auszuf\u00fchren. Ausgenommen sind Notf\u00e4lle, deren Behebung keinen Aufschub duldet.<\/p>\n<p>3.5 Soweit erforderlich, \u00fcberl\u00e4sst unser Servicepersonal nach Beendigung der Serviceleistung dem Auftraggeber die notwendigen Bedienungsanleitungen oder sonstigen technischen Informationen hinsichtlich des betreffenden Objekts oder der ausgef\u00fchrten Serviceleistungen. Die \u00dcberlassung kann auch durch einen Verweis auf die digitale Abrufbarkeit der Informationen erfolgen.<\/p>\n<p>3.6 Unser Servicepersonal ist nicht befugt, verpflichtende rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rungen im Namen von L\u00f6Si abzugeben. Verpflichtende Vereinbarungen k\u00f6nnen nur mit unserer Serviceleitung getroffen werden.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>4 Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong><\/h3>\n<p>4.1 Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Serviceleistung an Ort und Stelle nach Eintreffen unseres Servicepersonal alsbald begonnen und ohne Verzug zu Ende gef\u00fchrt werden kann. Die Zug\u00e4nglichkeit der Anlagen, an denen die Serviceleistungen vorzunehmen sind, muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Die Arbeitsbedingungen m\u00fcssen so sein, dass unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur Unfallverh\u00fctung gearbeitet werden kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Servicepersonal die notwendigen Zugangsberechtigungen erh\u00e4lt. Eventuell notwendige Schutzbekleidung wird vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt. Ist dies nicht m\u00f6glich, teilt der Auftraggeber L\u00f6Si rechtzeitig vorher die notwendige Schutzbekleidung mit. Die erforderlichen Anschaffungskosten und Zusatzauf-wendungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.2 Der Auftraggeber h\u00e4lt alle zur Durchf\u00fchrung der Serviceleistung n\u00f6tigen technischen Einrichtungen funktionsf\u00e4hig bereit und stellt diese dem Servicepersonal zur Verf\u00fcgung. Der Auftraggeber stellt alle f\u00fcr den Betrieb der Anlagen, an denen die Serviceleistungen ausgef\u00fchrt werden, notwendigen Hilfs- und Betriebsstoffe zur Verf\u00fcgung. Sofern dies zur Erbringung der Serviceleistung notwendig ist, stellt der Auftraggeber sicher, dass Anlagen f\u00fcr die Dauer der Erbringung der Serviceleistung au\u00dfer Betrieb genommen werden. Ein Erstattungsanspruch gegen\u00fcber L\u00f6Si besteht hieraus nicht.<\/p>\n<p>4.3 Der Auftraggeber stellt das f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bedienung der technischen Anlagen notwendige Fachpersonal zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>4.4 Erforderlichenfalls ist Dolmetscher zu stellen.<\/p>\n<p>4.5 Alle hier genannten Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber kostenlos zu erbringen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden Handlungen an seiner Stelle auf seine Kosten vorzunehmen.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>5 Unterbrechung der Service-leistungen<\/strong><\/h3>\n<p>5.1 Die Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich ohne Unterbrechung in einem Zuge durchgef\u00fchrt. Ist dies aus Gr\u00fcnden, die nicht von uns oder unserem Servicepersonal zu vertreten sind, nicht m\u00f6glich, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzlich Hin- und R\u00fcckfahrten des Servicepersonals, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn Ersatzteile beschafft werden m\u00fcssen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Durchf\u00fchrung der Servicearbeiten ergeben und diese nicht sofort zur Verf\u00fcgung stehen. In allen diesen F\u00e4llen werden wir uns bem\u00fchen, die Serviceleistung so bald wie m\u00f6glich, jedoch gegen Erstattung der Mehrkosten zu Ende zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>5.2 Wir sind berechtigt, eine laufende Serviceleistung kurzfristig zu unterbrechen, wenn das eingesetzte Servicepersonal dringend anderweitig (z.B. wegen akuter, sofort zu behebender Betriebsst\u00f6rungen bei einem anderen Kunden) gebraucht wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir unter Ausschluss von Ersatzanspr\u00fcchen des Auftraggebers wegen der Unterbrechung. Die Unterbrechung wird auf das erforderliche Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>6 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/h3>\n<p>6.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die ausgef\u00fchrten Serviceleistungen betr\u00e4gt 12 Monate. Etwaige M\u00e4ngel unserer Serviceleistungen sind uns unverz\u00fcglich nach Ihrer Entdeckung mitzuteilen. Es gelten etwaige M\u00e4ngelobliegenheiten des \u00a7377 HGB analog. F\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den, die infolge versp\u00e4teter Mitteilung eines Mangels an unserer Leistung entstehen, haften wir nicht.<\/p>\n<p>6.2 Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir Gew\u00e4hr durch Nachbesserung der fehlerhaften Serviceleistung. Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei gescheiterter Nachbesserung zu. Die Nachbesserung ist insbesondere gescheitert, wenn sie unm\u00f6glich ist, von uns verweigert wird, nicht binnen angemessener Frist durchgef\u00fchrt wird oder wenn eine angemessene Zahl von Nachbesserungsversuchen nicht zum Erfolg f\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.3 Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>7 Beendigung<\/strong><\/h3>\n<p>7.1 Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftraggeber sich von deren ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>7.2 Das Servicepersonal hat die Serviceanweisung mit den eingetragenen Hinreise- und Arbeitsstunden dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die Durchf\u00fchrung der Serviceleistung entsprechend dem erteilten Serviceauftrag an. Die Zeit f\u00fcr die R\u00fcckreise wird nach dem Eintreffen des Servicetechnikers von unserer Serviceleitung eingetragen. Mit der Unterzeichnung der Serviceanweisung, sp\u00e4testens jedoch mit der Wiederinbetriebnahme und Nutzung des Serviceobjekts, ist die Abnahme der Leistung verbunden.<\/p>\n<p>7.3 Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt sie nach Ablauf von 10 Tagen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung durch unsere Serviceleitung durch \u00dcbersendung einer Kopie der Serviceanweisung mit den eingetragenen Arbeite- und Reisezeiten als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche unter Angabe von Gr\u00fcnden widerspricht. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall, dass bei der Abreise des Servicetechnikers kein unterschriftberechtigtes<\/p>\n<p>Personal anwesend ist und die erfolgte Serviceleistung deshalb nicht sofort durch Unterschrift best\u00e4tigt werden kann.<\/p>\n<\/p>\n<h3><strong>8 Schluss-bestimmungen<\/strong><\/h3>\n<p>8.1 Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>8.2 Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>L\u00f6Si GmbH, Merkurstr. 52, 67663 Kaiserslautern, Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=%22https:\/\/loesi.de\/files\/inhalte\/sonstige\/ServicebedingungenLoesi.pdf%22>Servicebedingungen Download als PDF <\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><!-- \/divi:paragraph --><\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;4.23&#8243; text_font=&#8220;Montserrat||||||||&#8220; header_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_font_size=&#8220;25px&#8220; header_2_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_2_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_2_font_size=&#8220;25px&#8220; header_3_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_3_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_3_font_size=&#8220;20px&#8220; header_4_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_4_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_4_font_size=&#8220;20px&#8220; header_5_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_5_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_5_font_size=&#8220;20px&#8220; header_6_font=&#8220;Montserrat|700||on|||||&#8220; header_6_text_color=&#8220;#353B40&#8243; header_6_font_size=&#8220;20px&#8220; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p><!-- divi:heading --><\/p>\n<div class=\"ce_text first block\">\n<h1><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/h1>\n<h2><strong> der Firma L\u00f6Si Getriebe-Steuerungen-Hydraulik GmbH<\/strong><\/h2>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h3><strong>1 Allgemeines<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbest\u00e4tigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform und erg\u00e4nzend die nach-folgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, es sei denn, L\u00f6Si hat ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p>(2) Angebote von L\u00f6Si sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbest\u00e4tigung von L\u00f6Si in Textform zustande.<\/p>\n<p>(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, L\u00f6Si richtige und vollst\u00e4ndige Vorgabedaten mitzuteilen und die Auftragsbest\u00e4tigung auf korrekte Wiedergabe der mitgeteilten Daten zu kontrollieren.<\/p>\n<p>(5) Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (zum Beispiel in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder Etiketten) beruhen auf den allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen von L\u00f6Si und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl die Produktangaben als auch ausdr\u00fccklich vereinbarte Leistungsmerkmale\/Einsatzzwecke entbinden den Besteller nicht davon, die technische und rechtliche Eignung f\u00fcr den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu testen bzw. zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere auch hinsichtlich der Schutzrechtslage.<\/p>\n<p>(6) Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzm\u00f6glichkeiten der Produkte von L\u00f6Si beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdr\u00fccklich schriftlich als solche bezeichnet.<\/p>\n<p>(7) Eine Projektierungsunterst\u00fctzung von L\u00f6Si erfolgt stets nur im Rahmen des vom Besteller vorgegebenen Gesamtsystems. F\u00fcr dieses \u00fcbernimmt L\u00f6Si keine Verantwortung, auch wenn L\u00f6Si Waren mit integrierter funktionaler Sicherheit anbietet und liefert.<\/p>\n<p>(8) \u00c4nderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich an Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art &#8211; auch in elektronischer Form &#8211; Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von L\u00f6Si.<\/p>\n<p>(10) Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen bis zur Geltung neuer Verkaufs- und Lieferbedingungen von L\u00f6Si.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>2 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche im Angebot genannten Preise sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Sollte L\u00f6Si von deren Zulieferern eine kurzfristig angek\u00fcndigte Preiserh\u00f6hung erhalten, die Auswirkungen auf die bestehenden Bestellungen hat, wird L\u00f6Si dies dem Besteller unverz\u00fcglich mitteilen und diesen \u00fcber die konkrete Erh\u00f6hung informieren. L\u00f6Si ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, die Preise gegen\u00fcber dem Besteller angemessen, entsprechend der Erh\u00f6hung anzupassen. Der Besteller hat das Recht, die Auftr\u00e4ge, welche von der Preiserh\u00f6hung betroffen sind und deren Umsetzung noch nicht begonnen hat, zu stornieren.<\/p>\n<p>(3) S\u00e4mtliche im Angebot enthaltenen Preise f\u00fcr Energiekosten sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Im Falle von Energiepreissteigerungen von mindestens 10 %, die ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten, ist L\u00f6Si berechtigt, eine Anpassung der Energiekosten im gleichen Umfang zu verlangen und die Preissteigerung gegen\u00fcber dem Besteller geltend zu machen. Gleiches gilt f\u00fcr den umgekehrten Fall, dass Energiepreissenkungen von mindestens 10% ab 4 Monaten nach der Auftragsbest\u00e4tigung eintreten. Die Partei, welche die Erh\u00f6hung\/Senkung geltend macht, ist zum Nachweis der behaupteten Erh\u00f6hung\/Senkung verpflichtet.<\/p>\n<p>(4) Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<p>(5) Erhalten wir nach Versenden unserer Auftragsbest\u00e4tigung Kenntnis von einer in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers eintretenden wesentlichen Verschlechterung, so werden unsere Forderungen sofort f\u00e4llig. Au\u00dferdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen, auch abweichend von der Auftragsbest\u00e4tigung, nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, der Besteller leistet Sicherheit. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, auch wenn deren Nichteinhaltung andere Auftr\u00e4ge aus der gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehung betrifft.<\/p>\n<p>(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche von L\u00f6Si unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>3 Lieferzeit<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die Lieferung und Leistung erfolgt innerhalb der ggf. in Textform best\u00e4tigten Kalenderwoche, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten. Der Besteller hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Leistung einer Anzahlung, rechtzeitig zu erf\u00fcllen. Ist dies nicht der Fall, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit L\u00f6Si die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt L\u00f6Si vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich weiter angemessen bei von L\u00f6Si nicht zu vertretendem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob bei L\u00f6Si oder bei ihren Zulieferanten eingetreten, z. B. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Einfuhr- und Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen, beh\u00f6rdliche Genehmigungsverfahren und andere unverschuldete Verz\u00f6gerungen in der Fertigstellung von Lieferteilen, Betriebsst\u00f6rungen, Ausschuss werden, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile und Rohstoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der bestellten Ware von ma\u00dfgeblichem Einfluss sind. Derartige Hindernisse sind von L\u00f6Si auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. L\u00f6Si wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich anzeigen.<\/p>\n<p>(3) Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen Lieferverz\u00f6gerungen nur zur\u00fccktreten, soweit diese durch L\u00f6Si zu vertreten ist.<\/p>\n<p>(4) Kommt L\u00f6Si in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Verz\u00f6gerungsschaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Woche der Versp\u00e4tung 0,5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge, insgesamt h\u00f6chstens jedoch 5 % des Grundpreises ohne Zuschl\u00e4ge f\u00fcr den Teil der Lieferung und Leistung, der wegen der Versp\u00e4tung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Weitere Anspr\u00fcche wegen Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine sonstige Mitwirkungspflicht, so ist L\u00f6Si berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. .Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 4 Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung, Lieferung frei Werk, o. \u00c4. vereinbart ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von L\u00f6Si \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/p>\n<p>(2) Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Annahme infolge von Umst\u00e4nden, die L\u00f6Si nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 5 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n<p>(1) L\u00f6Si beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller, L\u00f6Si aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller zustehenden, Zahlungen vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen.<\/p>\n<p>(2) Ger\u00e4t der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist L\u00f6Si nach Mahnung berechtigt, die Ware bestandsm\u00e4\u00dfig aufzunehmen<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist L\u00f6Si zum R\u00fccktritt berechtigt. Bei R\u00fccknahme von Ware infolge R\u00fccktritt ist L\u00f6Si grunds\u00e4tzlich nur verpflichtet, eine Gutschrift in H\u00f6he des Rechnungswerts unter Abzug der nach billigem Ermessen ermittelten Wertminderung sowie der R\u00fccknahme- und Demontagekosten, mindestens jedoch \u00fcber 30 % des Rechnungswerts, zu erteilen. L\u00f6Si gew\u00e4hrt eine h\u00f6here Gutschrift, wenn der Besteller eine h\u00f6here Werthaltigkeit der wieder in Besitz genommenen Ware nachweist.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>(5) Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller L\u00f6Si unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>(6) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbertragung oder sonstige Verf\u00fcgung der gelieferten Ware ist ihm untersagt. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von L\u00f6Si gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit bis zur Tilgung aller L\u00f6Si aus den gegenseitigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen bis zur H\u00f6he des Warenwerts gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an L\u00f6Si ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>(7) Die Erm\u00e4chtigung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder eine \u00a0sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse oder seiner Kreditw\u00fcrdigkeit eintritt. Auf Verlangen ist der Besteller dann verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben, sofern L\u00f6Si die Abnehmer des Bestellers nicht selbst unterrichtet, und L\u00f6Si die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>(8) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets f\u00fcr L\u00f6Si vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, L\u00f6Si nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, gem. \u00a7 950 BGB verarbeitet, so erwirbt L\u00f6Si Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(9) L\u00f6Si verpflichtet sich, auf Verlangen des Bestellers die L\u00f6Si zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt L\u00f6Si.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 6 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Besteller hat L\u00f6Si einen festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>(2) Bei Vorliegen von M\u00e4ngeln besitzt der Besteller einen Anspruch auf Nacherf\u00fcllung, die L\u00f6Si nach ihrer Wahl durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware oder Leistung erbringt. Zur Vornahme der Nacherf\u00fcllung hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei L\u00f6Si sofort zu benachrichtigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von L\u00f6Si Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Beanstandete Waren oder Teile sind erst auf unsere Anforderung und, soweit erforderlich, in guter Verpackung und unter Beif\u00fcgung eines Packzettels mit Angabe der Auftragsnummer frachtfrei zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>(3) Im Fall der Mangelbeseitigung ist L\u00f6Si verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Vor einer etwaigen R\u00fccksendung der Ware ist die Zustimmung von L\u00f6Si einzuholen. Der Aufwendungsersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel bei Einbau\/Anbringung der Ware gekannt hat.<\/p>\n<p>Der Aufwendungserstattungsanspruch f\u00fcr den Ein-und Ausbau der Ware wird in der Regel auf einen Betrag von 10% des Warenwertes begrenzt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Aufwendungsbetrag im Einzelfall wesentlich h\u00f6her lag.<\/p>\n<p>(4) Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung (\u00a7 440 BGB) steht dem Besteller das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(5) M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung nach Gefahr\u00fcbergang, insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte trotz Vorliegens einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Montageanleitung, nat\u00fcrliche Abnutzung (Verschlei\u00df), fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, Nichtbeachten der Betriebshinweise, ungeeignete Einsatzbedingungen, insbesondere bei ung\u00fcnstigen chemischen, physikalischen, elektromagnetischen, elektrochemischen oder elektrischen Einfl\u00fcssen, Witterungs- oder Natureinfl\u00fcssen oder zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen.<\/p>\n<p>(6) M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>(7) Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 7 dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 7 Haftung f\u00fcr Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(3) Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) F\u00fcr die Verj\u00e4hrung f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die nicht der Verj\u00e4hrung wegen eines Mangels der Ware unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Sch\u00e4digers. Dies gilt nicht, f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df vorgenanntem Absatz (1) und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 8 Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/h3>\n<p>Die in der Auftragsbest\u00e4tigung enthaltene Lieferung und\/oder Leistung kann z. B. aufgrund ihrer Art oder des Verwendungszwecks oder des Endverbleibs den Vorschriften zur Exportkontrolle nach deutschem, europ\u00e4ischem oder US-amerikanischem Recht unterliegen. Jeder Auftrag gilt daher unter dem Vorbehalt, dass kein Liefer-\/Leistungsverbot nach diesen Vorschriften besteht bzw. erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Erlaubnisse, die L\u00f6Si zur Vertragserf\u00fcllung ben\u00f6tigt, erteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong> 9 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von L\u00f6Si in Kaiserslautern Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p>(2) Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>(3) Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/loesi.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/AGBLoesi.pdf\" rel=\"attachment wp-att-73932\">AGB Download als PDF<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"ce_text last block\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Servicebedingungen<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Serviceleistungen, die wir au\u00dferhalb unserer Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen an den von uns gelieferten Ger\u00e4ten und Teilen erbringen, gelten nachfolgende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>1 Kosten<\/strong><\/h3>\n<p>Die Kosten unserer Serviceeins\u00e4tze tr\u00e4gt in jedem Falle der Auftraggeber ohne R\u00fccksicht darauf, ob er die Kosten seinerseits einem Dritten weiterberechnen kann. Rechnungsstellung an Dritte, die nicht unsere Auftraggeber sind, wird nicht akzeptiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>2 Kostenberechnung<\/strong><\/h3>\n<p>2.1 Die Kostenberechnung erfolgt gem\u00e4\u00df der aktuell g\u00fcltigen Servicepreisliste.<\/p>\n<p>2.2 Die in der Servicepreisliste genannten Verrechnungss\u00e4tze enthalten keine Mehrwertsteuer, die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu.<\/p>\n<p>2.3 Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung f\u00fcr Serviceleistungen ist, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei auf das Konto von L\u00f6Si oder in bar zu leisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>3 Inhalt der Serviceleistungen<\/strong><\/h3>\n<p>3.1 Serviceleistungen werden von uns nur auf Anforderung des Auftraggebers erbracht. Ihre Ausf\u00fchrung erfolgt nach Vereinbarung.<\/p>\n<p>3.2 Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich innerhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten erbracht. Auf Wunsch des Auftraggebers f\u00fchren wir Serviceleistungen au\u00dferhalb der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, jedoch gegen Berechnung von Zusatzkosten aus.<\/p>\n<p>3.3 Serviceleistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers, im \u00dcbrigen je nach sachlicher Notwendigkeit, beim Auftraggeber &#8211; am Standort des Serviceobjekts &#8211; oder in unserem Haus durchgef\u00fchrt. Sind die erforderlichen Arbeiten in unserem Werk durchzuf\u00fchren, \u00fcbersendet der Auftraggeber die defekten Ger\u00e4te oder Ger\u00e4teteile an uns. Die Kosten der Hin- und R\u00fccksendung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.4 Unsere Servicetechniker sind angewiesen, Ihre Leistungen anl\u00e4sslich eines Serviceeinsatzes auf die gemeldete St\u00f6rung oder das Objekt, das Gegenstand der angeforderten Serviceleistung ist, zu beschr\u00e4nken. Unser Servicepersonal ist deshalb weder verpflichtet noch berechtigt, ohne die Zustimmung unserer Serviceleitung auf Wunsch des Auftraggebers Servicearbeiten an anderen Objekten auszuf\u00fchren. Ausgenommen sind Notf\u00e4lle, deren Behebung keinen Aufschub duldet.<\/p>\n<p>3.5 Soweit erforderlich, \u00fcberl\u00e4sst unser Servicepersonal nach Beendigung der Serviceleistung dem Auftraggeber die notwendigen Bedienungsanleitungen oder sonstigen technischen Informationen hinsichtlich des betreffenden Objekts oder der ausgef\u00fchrten Serviceleistungen. Die \u00dcberlassung kann auch durch einen Verweis auf die digitale Abrufbarkeit der Informationen erfolgen.<\/p>\n<p>3.6 Unser Servicepersonal ist nicht befugt, verpflichtende rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rungen im Namen von L\u00f6Si abzugeben. Verpflichtende Vereinbarungen k\u00f6nnen nur mit unserer Serviceleitung getroffen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4 Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong><\/h3>\n<p>4.1 Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Serviceleistung an Ort und Stelle nach Eintreffen unseres Servicepersonal alsbald begonnen und ohne Verzug zu Ende gef\u00fchrt werden kann. Die Zug\u00e4nglichkeit der Anlagen, an denen die Serviceleistungen vorzunehmen sind, muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Die Arbeitsbedingungen m\u00fcssen so sein, dass unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur Unfallverh\u00fctung gearbeitet werden kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Servicepersonal die notwendigen Zugangsberechtigungen erh\u00e4lt. Eventuell notwendige Schutzbekleidung wird vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt. Ist dies nicht m\u00f6glich, teilt der Auftraggeber L\u00f6Si rechtzeitig vorher die notwendige Schutzbekleidung mit. Die erforderlichen Anschaffungskosten und Zusatzauf-wendungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.2 Der Auftraggeber h\u00e4lt alle zur Durchf\u00fchrung der Serviceleistung n\u00f6tigen technischen Einrichtungen funktionsf\u00e4hig bereit und stellt diese dem Servicepersonal zur Verf\u00fcgung. Der Auftraggeber stellt alle f\u00fcr den Betrieb der Anlagen, an denen die Serviceleistungen ausgef\u00fchrt werden, notwendigen Hilfs- und Betriebsstoffe zur Verf\u00fcgung. Sofern dies zur Erbringung der Serviceleistung notwendig ist, stellt der Auftraggeber sicher, dass Anlagen f\u00fcr die Dauer der Erbringung der Serviceleistung au\u00dfer Betrieb genommen werden. Ein Erstattungsanspruch gegen\u00fcber L\u00f6Si besteht hieraus nicht.<\/p>\n<p>4.3 Der Auftraggeber stellt das f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bedienung der technischen Anlagen notwendige Fachpersonal zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>4.4 Erforderlichenfalls ist Dolmetscher zu stellen.<\/p>\n<p>4.5 Alle hier genannten Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber kostenlos zu erbringen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden Handlungen an seiner Stelle auf seine Kosten vorzunehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>5 Unterbrechung der Serviceleistungen<\/strong><\/h3>\n<p>5.1 Die Serviceleistungen werden grunds\u00e4tzlich ohne Unterbrechung in einem Zuge durchgef\u00fchrt. Ist dies aus Gr\u00fcnden, die nicht von uns oder unserem Servicepersonal zu vertreten sind, nicht m\u00f6glich, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzlich Hin- und R\u00fcckfahrten des Servicepersonals, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn Ersatzteile beschafft werden m\u00fcssen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Durchf\u00fchrung der Servicearbeiten ergeben und diese nicht sofort zur Verf\u00fcgung stehen. In allen diesen F\u00e4llen werden wir uns bem\u00fchen, die Serviceleistung so bald wie m\u00f6glich, jedoch gegen Erstattung der Mehrkosten zu Ende zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>5.2 Wir sind berechtigt, eine laufende Serviceleistung kurzfristig zu unterbrechen, wenn das eingesetzte Servicepersonal dringend anderweitig (z.B. wegen akuter, sofort zu behebender Betriebsst\u00f6rungen bei einem anderen Kunden) gebraucht wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir unter Ausschluss von Ersatzanspr\u00fcchen des Auftraggebers wegen der Unterbrechung. Die Unterbrechung wird auf das erforderliche Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>6 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/h3>\n<p>6.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die ausgef\u00fchrten Serviceleistungen betr\u00e4gt 12 Monate. Etwaige M\u00e4ngel unserer Serviceleistungen sind uns unverz\u00fcglich nach Ihrer Entdeckung mitzuteilen. Es gelten etwaige M\u00e4ngelobliegenheiten des \u00a7377 HGB analog. F\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den, die infolge versp\u00e4teter Mitteilung eines Mangels an unserer Leistung entstehen, haften wir nicht.<\/p>\n<p>6.2 Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir Gew\u00e4hr durch Nachbesserung der fehlerhaften Serviceleistung. Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei gescheiterter Nachbesserung zu. Die Nachbesserung ist insbesondere gescheitert, wenn sie unm\u00f6glich ist, von uns verweigert wird, nicht binnen angemessener Frist durchgef\u00fchrt wird oder wenn eine angemessene Zahl von Nachbesserungsversuchen nicht zum Erfolg f\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.3 Bei vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haftet L\u00f6Si f\u00fcr alle darauf zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Sch\u00e4den uneingeschr\u00e4nkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung von L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet L\u00f6Si f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von L\u00f6Si auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abs\u00e4tzen geregelt, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschr\u00e4nkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>7 Beendigung<\/strong><\/h3>\n<p>7.1 Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftraggeber sich von deren ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>7.2 Das Servicepersonal hat die Serviceanweisung mit den eingetragenen Hinreise- und Arbeitsstunden dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die Durchf\u00fchrung der Serviceleistung entsprechend dem erteilten Serviceauftrag an. Die Zeit f\u00fcr die R\u00fcckreise wird nach dem Eintreffen des Servicetechnikers von unserer Serviceleitung eingetragen. Mit der Unterzeichnung der Serviceanweisung, sp\u00e4testens jedoch mit der Wiederinbetriebnahme und Nutzung des Serviceobjekts, ist die Abnahme der Leistung verbunden.<\/p>\n<p>7.3 Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt sie nach Ablauf von 10 Tagen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung durch unsere Serviceleitung durch \u00dcbersendung einer Kopie der Serviceanweisung mit den eingetragenen Arbeite- und Reisezeiten als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche unter Angabe von Gr\u00fcnden widerspricht. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall, dass bei der Abreise des Servicetechnikers kein unterschriftberechtigtes<\/p>\n<p>Personal anwesend ist und die erfolgte Serviceleistung deshalb nicht sofort durch Unterschrift best\u00e4tigt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>8 Schlussbestimmungen<\/strong><\/h3>\n<p>8.1 Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Kaiserslautern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>8.2 Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die G\u00fcltigkeit des Rechts der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.<\/p>\n<p>8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>L\u00f6Si GmbH, Merkurstr. 52, 67663 Kaiserslautern, Stand: 12\/2021<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/loesi.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/ServicebedingungenLoesi.pdf\" rel=\"attachment wp-att-73930\">Servicebedingungen Download als PDF<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!-- \/divi:paragraph --><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma L\u00f6Si Getriebe-Steuerungen-Hydraulik GmbH 1 Allgemeines (1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbest\u00e4tigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform und erg\u00e4nzend die nach-folgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, es sei denn, L\u00f6Si hat ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 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